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Freiwillige Beiträge sinnvoll?

Viele Selbständige und Nichterwerbstätige entrichten seit der Einschränkung der Zugangsvoraussetzungen für Erwerbsminderungsrenten im Jahre 1984 immer noch laufend freiwillige Rentenversicherungsbeiträge.

Gehören Sie auch dazu, sollten Sie die Zahlung aus heutiger Sicht auf ihre Zweckmäßigkeit prüfen lassen.

In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Rechtsänderungen, die freiwillige Beiträge unrentabel machen können (z. B. Abschläge, "Rente mit 67"). Zudem stehen Sie inzwischen möglicherweise ohnehin wenige Jahre vor der Altersente.

Selbst der Mindestbeitrag von derzeit 955,20 € pro Jahr ist angesichts der schlechten Rentabilität vielfach zu hoch - er bringt eine Steigerung der monatlichen Rentenanwartschaft von gerade 4,24 €!

Es muß nicht gleich der komplette Ausstieg sein; manchmal gibt es auch preisgünstigere Alternativen. Lassen Sie sich beraten - die Kosten dafür können angesichts des Sparpotentials in kürzester Zeit wieder hereingeholt sein.
 

"Rente mit 67"

1947 und später Geborene werden (von Ausnahmen abgesehen) nicht mehr zu den bisher geltenden Altersgrenzen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt oder mit erhöhten Abschlägen in Rente gehen können.

Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, sollten Sie unbedingt Rat suchen. Frühere Beratungen können durch die Rechtsänderungen obsolet sein.

Betroffen von Folgeänderungen sind außerdem neu bewilligte Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Änderungen sind ferner bei der berufsständischen Versorgung (Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte u.a.), bei der Beamtenversorgung und der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes zu erwarten - hier wird wohl eine Anpassung an das neue Rentenversicherungsrecht stattfinden.

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